Gildensatzung
I. Gildenstruktur
- Gildenmeister
- Gildenrat
- Gr-Twink
- Offizier
- Offi-Twink
- Mitglied
- Twink
- Trailmember
a) Trailmember
Initianten haben in den ersten 2 Wochen ihrer Mitgliedschaft die Aufgabe sich so in die Gilde einzubringen, dass ein gegenseitiges Kennenlernen stattfinden kann. Dies erfordert ein hohes Mass an Eigeninitiative, was die Mitglieder auch bewerten können und sollen. Nach 2 Wochen wird dann beraten, ob der Initianten zum Mitglied ernannt wird.
b) Mitglieder
Mitglied wird, wer seine Probezeit übersteht, sich im Forum registriert hat und sich somit gut ins Gilden- und Raidleben eingefügt hat. Mitglieder haben volles Abstimmungsrecht und Pflichten. Sie sollen ihre Meinung zu Anwärtern sowie auch zu allen anderen Themen äußern und hierzu das Forum benutzen.
c) Offziere
Offiziere sind erste ansprechpartner bei problemen Ingame, ob fragen zum Questen oder allgemein fragen fürs Spiel, Sie haben das recht leute zu laden, und sollen die leute die nicht im TS / Forum angemeldet sind dazu bewegen es zu tuen
d) Gildenrat & Gildenmeister
Gildenrat bilden zusammen mit dem Gildenmeister die Führung der Gilde.
Im Einzelnen sind dies:
Gildenleiter - Yolíah
Gildenrat - Wegflexxer ,Stormbringer, Obscuritas
II. Ziel der Gilde
a) Das Ziel unserer Gilde ist es, eine freundschaftliche Gemeinschaft zu bilden, in der sich alle im Rahmen des möglichen wohl fühlen und gerne miteinander spielen.
b) Eine Raidfähige Gilde aufzubauen die aktive und erfolgreich ist.
III. Grundverständnis der Gilde
a) Das wahre Leben geht vor. Allerdings sollte man das Gildenleben auch wahren, und Termine, für welche man sich eingetragen hatte, auch wahrnehmen, oder rechtzeitig bei den zuständigen Leuten absagen. Grundsätzlich sollten sehr kurzfristige Absagen begründet sein. Notfälle ausgenommen.
b) Der gute Umgang sollte mit Mitgliedern der Gilde und den Spielern von anderen Gilden als Grundlage dienen. Sicherlich kann man nicht alles und jeden mögen, aber es sollte möglich sein, rein spielerisch mit diesen Personen umzugehen. Grobe Verstöße sollten untereinander geklärt werden - ist dies nicht möglich, kann auch ein Offizier als Vermittler fungieren.
Grobe Angriffe, Beleidigungen und Drohungen auf unzumutbarer Basis können zur Verwarnung oder dem Ausschluss aus der Gildengemeinschaft führen.
c) Der Handel mit Waren in WoW unter den Gildeninternen sollte auf gerechter Basis ablaufen, d.h. nicht zu Wucher oder allgemeinen AH Preisen. Die Spieler sind jedoch nicht gezwungen die Waren/Gegenstände zuerst in der Gilde anzubieten. Es sollte jedem selbst überlassen sein, ob er die Gilde fördert, oder lieber mitläuft. Entscheidet sich eine Person für anderweitige Veräußerung, so ist dies zu akzeptieren.
d) Um Karteileichen zu vermeiden, werden Spielern ab 10 Tagen Abwesenheit aus der Gilde entfernt, sofern sie dies nicht ausdrücklich & begründet bei den Offizieren angekündigt haben. Den Spielern wird die Möglichkeit gegeben beim Wiedereintritt in das Spiel eine Vorzugsbewerbung bei der GoI einzureichen.
e) Die Gildenteilnehmer verpflichten sich den guten Ruf der Gilde intern wie extern zu wahren.
IV. Kommunikation
a) Die Hauptkommunikation erfolgt über TS (Team Speak). Die Benutzung von TS ist eine Grundvoraussetzung für das bessere kennenlernen und miteinander spielen in WoW. Die nötigen Daten erfahrt ihr in der Regel von den Gildenrat/Offizieren oder dem Gildenmeister und sind zudem der Gildeninfo zu entnehmen.
b) Die Spieler sind aufgefordert das Forum regelmäßig zu besuchen, um sich über die neusten Ankündigungen oder Änderungen in der Gildengemeinschaft zu informieren. Eine aktive Teilnahme an Diskussionen ist zwar erwünscht, aber keine Notwendigkeit.
c) Die Registrierung im Forum sollte nach Möglichkeit mit dem Mainchar-Namen erfolgen!
V. Verwarnungen & Maßnahmen
a) Die Gildengemeinschaftsordnung ist zu wahren. Wer den Spielablauf erheblich stört, kann & wird verwarnt werden. Dem Spieler wird die Verwarnung mitgeteilt. Wiederholte Missachtung dieser Regel kann zum Ausschluss aus der Spielgemeinschaft führen.
Verstöße wie z.B. angeflüsterte Beleidigungen ernsthafter Natur sind bestenfalls mit Screenshot etc. festzuhalten als Nachweis zur Schlichtung oder Ahndung.
Dazu gehören:
- Beleidigungen von anderen Spielern
- Drohungen gegenüber anderen Spielern
- Spammen im Gildenchannel/Raidchannel
- unangebrachtes Verhalten in öffentlichen Channeln inkl. Spamming